Anatuvik   -   Naturheilkunde in  Praxis & Seminar0
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Unternehmen

 

Konzept I: für

 

 Unternehmen und Firmen

 

Als Grundlage dient hier: 

§ 20 & 20a SGB V

(§ 3 Nr. 34 EStG-E)

500.- € Steuerfreiheit pro Mitarbeiter im Jahr,

die zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet wird durch:

Steuererleichterung für Gesundheitsprogramme

 

Für den Unternehmer ist es ein "Goodie" an seine Mitarbeiter,

die somit vom Arbeitgeber individuell gesundheitlich verwöhnt und gefördert werden.

 

Das betriebliche Weihnachtsessen oder das Sommerfest sind in ihrer Bedeutung unbestritten,

aber wenn Sie sich als Arbeitgeber nachhaltig in die gesundheitlichen Aspekte Ihrer Mitarbeiter

einbringen möchten, bieten wir Ihnen das erfolgreiche und beliebte Konzept dazu.

 

"Sowie der erfolgreiche Trainer, seiner Mannschaft begleitende Physiotherapie zur Seite stellt."

 

Wir sind MEHR, wir arbeiten ganzheitlich und können aus dem reichen Schatz der Naturheilkunde

schöpfen und besonders durch manuelle Techniken z.B. Osteopathie

aber auch durch Akupunktur, Tapes, homöopathische Tipps und Verordnungen zur Seite stehen.

 

Wir betreuen z.B. eine Schreinerei:

Montags ist immer Werkstatt-Tag an dem die folgenden Projekte vorbereitet werden.

Alle 14 Tage kommen wir ins Haus und haben in einer separaten Kammer unserer Liege 

aufgestellt und behandeln die Mitarbeiter 30 Minuten an ihren individuellen Schwachpunkten.

Der Eine hat Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, die Andere Kopfschmerzen mit

 Nackenverspannungen. Bei der schweren körperlichen Tätigkeit kein Wunder.

Beide werden mit speziellen Massagetechniken behandelt. Die Lendenwirbelsäule wird

 anschließend noch getaped, um für die folgenden Tage stabilisierend zu unterstützen.

Die Kopfschmerzmitarbeiterin erhält noch 4 kleine Dauerakupunkturpflaster und

bestätigt, das die Schmerzen schon um 60% besser und wenige Stunden später 100%

verschwunden sind. Beide Mitarbeiter mussten nicht zum Arzt, sind nicht krank geschrieben und

wurden trotzdem optimal vom Arbeitgeber umsorgt und von uns versorgt.

 

der Chef selbst gönnt sich zum Tagesabschluss die entspannende Rückenmassage

und das interessante Gespräch mit unseren Therapeuten und um "runter zu kommen" 

genießt er die Kopfmassage KoBe. Er schläft regelmäßig während der Behandlung ein ;-)

Wir unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht ! 

 

 

Die Einheit kostet den Arbeitgeber 30,- €

Bis zu 500,-€ im Jahr können Sie steuerlich voll geltend machen.

Dies sind 16,66 Behandlungen im Jahr.

Abzüglich Urlaubszeit und andere betriebliche Gründe, können somit ca. alle 14 Tage Ihre

Mitarbeiter behandelt werden.

Extraleistungen, wie die Tapes (8-16,-€) oder Dauernadeln (3-8,-€) 

muss der Mitarbeiter selber bezahlen. 

 

Ob Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Behandlung bezahlen

und die Zeit zur Verfügung stellen, oder die Behandlungszeit mit der Pausenregelung

 verrechnen, müssen Sie betriebsintern entscheiden.

Zu Beginn ist es hilfreich für das Konzept : auch die Zeit zur Verfügung zu stellen ! 

 

Sie erhalten zum Ende des Monats eine tabellarische Abrechnung, so dass

betriebsintern die 500er Regelung  geführt und eingehalten werden kann.

 

Wir sind als Therapeuten von der Umsatzsteuer befreit.

Zu den 30,-€/Mitarbeiter kommt nur noch eine einmalige Fahrkostenpauschale

von 20,-€/Termin dazu.

 

Betriebsinterne Vorträge, Schulungen, Kurse

sind ein weiteres Element, um Ihren Mitarbeitern

"Tools" an die Hand zu geben, die den Umgang mit Stress und Druck erleichtern,

z.B. ergonomisches Haltungstraining und Rückenschule, Autogenes Training,

 Faszientraining, Atemtechniken u.a.

Diese Einzelveranstaltungen sind bei Interesse einzeln zu vereinbaren.

 



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