Konzept I: für
Unternehmen und Firmen
Als Grundlage dient hier:
§ 20 & 20a SGB V
(§ 3 Nr. 34 EStG-E)
500.- € Steuerfreiheit pro Mitarbeiter im Jahr,
die zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet wird durch:
Steuererleichterung für Gesundheitsprogramme
Für den Unternehmer ist es ein "Goodie" an seine Mitarbeiter,
die somit vom Arbeitgeber individuell gesundheitlich verwöhnt und gefördert werden.
Das betriebliche Weihnachtsessen oder das Sommerfest sind in ihrer Bedeutung unbestritten,
aber wenn Sie sich als Arbeitgeber nachhaltig in die gesundheitlichen Aspekte Ihrer Mitarbeiter
einbringen möchten, bieten wir Ihnen das erfolgreiche und beliebte Konzept dazu.
"Sowie der erfolgreiche Trainer, seiner Mannschaft begleitende Physiotherapie zur Seite stellt."
Wir sind MEHR, wir arbeiten ganzheitlich und können aus dem reichen Schatz der Naturheilkunde
schöpfen und besonders durch manuelle Techniken z.B. Osteopathie
aber auch durch Akupunktur, Tapes, homöopathische Tipps und Verordnungen zur Seite stehen.
Wir betreuen z.B. eine Schreinerei:
Montags ist immer Werkstatt-Tag an dem die folgenden Projekte vorbereitet werden.
Alle 14 Tage kommen wir ins Haus und haben in einer separaten Kammer unserer Liege
aufgestellt und behandeln die Mitarbeiter 30 Minuten an ihren individuellen Schwachpunkten.
Der Eine hat Schmerzen in der Lendenwirbelsäule, die Andere Kopfschmerzen mit
Nackenverspannungen. Bei der schweren körperlichen Tätigkeit kein Wunder.
Beide werden mit speziellen Massagetechniken behandelt. Die Lendenwirbelsäule wird
anschließend noch getaped, um für die folgenden Tage stabilisierend zu unterstützen.
Die Kopfschmerzmitarbeiterin erhält noch 4 kleine Dauerakupunkturpflaster und
bestätigt, das die Schmerzen schon um 60% besser und wenige Stunden später 100%
verschwunden sind. Beide Mitarbeiter mussten nicht zum Arzt, sind nicht krank geschrieben und
wurden trotzdem optimal vom Arbeitgeber umsorgt und von uns versorgt.
der Chef selbst gönnt sich zum Tagesabschluss die entspannende Rückenmassage
und das interessante Gespräch mit unseren Therapeuten und um "runter zu kommen"
genießt er die Kopfmassage KoBe. Er schläft regelmäßig während der Behandlung ein ;-)
Wir unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht !
Die Einheit kostet den Arbeitgeber 30,- €
Bis zu 500,-€ im Jahr können Sie steuerlich voll geltend machen.
Dies sind 16,66 Behandlungen im Jahr.
Abzüglich Urlaubszeit und andere betriebliche Gründe, können somit ca. alle 14 Tage Ihre
Mitarbeiter behandelt werden.
Extraleistungen, wie die Tapes (8-16,-€) oder Dauernadeln (3-8,-€)
muss der Mitarbeiter selber bezahlen.
Ob Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern die Behandlung bezahlen
und die Zeit zur Verfügung stellen, oder die Behandlungszeit mit der Pausenregelung
verrechnen, müssen Sie betriebsintern entscheiden.
Zu Beginn ist es hilfreich für das Konzept : auch die Zeit zur Verfügung zu stellen !
Sie erhalten zum Ende des Monats eine tabellarische Abrechnung, so dass
betriebsintern die 500er Regelung geführt und eingehalten werden kann.
Wir sind als Therapeuten von der Umsatzsteuer befreit.
Zu den 30,-€/Mitarbeiter kommt nur noch eine einmalige Fahrkostenpauschale
von 20,-€/Termin dazu.
Betriebsinterne Vorträge, Schulungen, Kurse
sind ein weiteres Element, um Ihren Mitarbeitern
"Tools" an die Hand zu geben, die den Umgang mit Stress und Druck erleichtern,
z.B. ergonomisches Haltungstraining und Rückenschule, Autogenes Training,
Faszientraining, Atemtechniken u.a.
Diese Einzelveranstaltungen sind bei Interesse einzeln zu vereinbaren.